Samstag, 27. Juli 2024
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Ritter Sport: Stiftung Warentest will in Berufung gehen

Waldenbuch / München. (rsp / stw) Das Landgericht München I weist den Widerspruch der Stiftung Warentest gegen die von Ritter Sport am 28. November erwirkte einstweilige Verfügung zurück. Die Deklaration des «natürlichen Aromas» der Voll-Nuss ist korrekt. Eine Verbrauchertäuschung liegt nicht vor. Obwohl das Gericht der Stiftung Warentest ausdrücklich einen äußerst weitreichenden Beurteilungsspielraum zubilligte, wertete es die Berichterstattung über die Ritter Sport Voll Nuss als nicht vertretbar und nicht diskutabel. Die Berichterstattung verlasse den Boden einer sachlich gerechtfertigten Kritik. Als «besonders misslich» bezeichnete es das Gericht, dass die Stiftung Warentest behauptet hatte, die Schokolade sei nicht verkehrsfähig und Verbraucher würden getäuscht. Der Stiftung Warentest bleibt damit unter anderem untersagt, die Deklaration von «natürlichem Aroma» als unzutreffend darzustellen sowie zu behaupten, die Nuss-Schokoladen hätten so nicht verkauft werden dürfen. Beim mittelständischen Hersteller von Tafelschokoladen fühlt man sich nach der Entscheidung des Gerichts bestätigt und zeigt sich erleichtert. Die Stiftung Warentest indes will die Entscheidung nicht hinnehmen und werde Berufung gegen das Urteil einlegen, heißt es aus Berlin.