Hamburg. (bgv) Die Verbraucherschutzminister/innen der Bundesländer stehen weiter mehrheitlich hinter einem bundeseinheitlichen Modell der so genannten Hygieneampel. Durch dieses System könnten die amtlichen Hygienekontrollen für Verbraucher/innen transparent gemacht werden. Die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) hat im Umlaufverfahren die Aufforderung an die Bundesregierung beschlossen, eine Rechtsgrundlage für ein bundesweit einheitliches Modell zu schaffen. Eine Arbeitsgruppe der VSMK und der Wirtschaftsministerkonferenz (WMK) hatte dazu eine Lösung erarbeitet, die die seitens der Wirtschaftsressorts formulierten Bedenken berücksichtigt und eine freiwillige Veröffentlichung durch die Betriebe vorsieht. Das Bundesgesetz soll eine Ermächtigungsgrundlage enthalten, die auch verpflichtende Regelungen in den Ländern möglich macht. Hamburg plane von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Veröffentlichungspflicht einzuführen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Hansestadt. «Das Thema Hygieneampel ist keineswegs vom Tisch. Im Gegenteil, die Mitglieder der VSMK wollen mit diesem Beschluss den Bund dazu bewegen, eine für alle Länder geltende Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Ergebnisse der amtlichen Hygienekontrollen für Verbraucher/innen im gesamten Bundesgebiet nach einem einheitlichen System sichtbar machen zu können», sagt die VSMK-Vorsitzende, Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks. «Damit wird ein bundesweiter Flickenteppich der Transparenzmodelle vermieden. Länder, die von Anfang an auf Verbindlichkeit setzen, können von dieser Option Gebrauch machen».
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